BESCHWERDEVERFAHREN
Verfahren für Beschwerden
BESCHWERDEVERFAHREN
(Fassung gültig ab 01.01.2025)
- EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
1.1 Herbs for Horse s.r.o., mit Sitz in Nekmíř 103, 331 52 Dolní Bělá
ID: 19869703
DIC: CZ19869703
(im Folgenden „Verkäufer“), eine natürliche Person, die eine Tätigkeit nach dem Gewerbegesetz ausübt und nicht im Handelsregister eingetragen ist, reicht hiermit dieses Reklamationsverfahren gemäß § 1811 Absatz 2 Buchstabe f ) und § 1820 Absatz 1 Buchstabe m) des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg, Bürgerliches Gesetzbuch in der geltenden Fassung (nachstehend „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt) und § 13 des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz (nachstehend „Verbraucherschutzgesetz“ genannt) den Käufer, der ein Verbraucher ist (nachstehend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt), ordnungsgemäß über den Umfang, die Bedingungen und die Art und Weise der Geltendmachung der Rechte aus der Mängelhaftung, einschließlich der Gewährleistungsmängel (nachstehend „Reklamation“ genannt), einschließlich der Informationen darüber, wo er diese geltend machen kann. Die Rechte des Verkäufers im Rahmen der Mängelhaftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, der kein Verbraucher ist, richten sich ausschließlich nach den derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Bürgerlichen Gesetzbuch, und die in diesem Reklamationsverfahren enthaltenen Bestimmungen finden in einem solchen Fall keine Anwendung, es sei denn, in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers ist etwas anderes angegeben.
1.2 Dieses Reklamationsverfahren wird in Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Verbraucherschutzgesetz und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik durchgeführt.
1.3 Dieses Reklamationsverfahren wird an einem sichtbaren und für den Kunden zugänglichen Ort in jeder Niederlassung des Verkäufers ausgehängt und auch auf der Website des Verkäufers veröffentlicht. Mit dem Abschluss des Kaufvertrags über den E-Shop des Verkäufers (www.herbsforhorse.com) wird dieses Reklamationsverfahren Teil der Vertragsunterlagen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers und den Bestimmungen des vorliegenden Reklamationsverfahrens haben die Bestimmungen des Reklamationsverfahrens Vorrang.
- UMFANG DER MÄNGELHAFTUNG DES VERKÄUFERS, QUALITÄTSGARANTIE
2.1 Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Ware bei Empfang frei von Mängeln ist.
2.1.1 Insbesondere haftet der Verkäufer dem Käufer dafür, dass die Ware:
- a) der vereinbarten Beschreibung, Art und Menge sowie der Qualität, Funktionalität und Kompatibilität entspricht,
- b) Interoperabilität und anderen vereinbarten Eigenschaften entspricht,
- c) sie für den Zweck geeignet ist, für den der Käufer sie benötigt und dem der Verkäufer zugestimmt hat; und
- d) mit dem vereinbarten Zubehör und einer Gebrauchsanweisung, einschließlich einer Montage- oder Installationsanleitung, geliefert wird.
2.1.2 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass neben der vereinbarten Beschaffenheit der Ware:
- a) die Ware für den Zweck geeignet ist, für den der Gegenstand dieser Art üblicherweise verwendet wird, und zwar auch im Hinblick auf die Rechte Dritter, die Gesetzgebung, die technischen Normen oder die Verhaltenskodizes der Branche, falls es keine technischen Normen gibt.
- b) die Waren in Menge, Qualität und anderen Eigenschaften, einschließlich Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit, den üblichen Eigenschaften von Waren derselben Art entsprechen, die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann, auch im Hinblick auf öffentliche Äußerungen des Verkäufers oder einer anderen Person in derselben Vertragskette, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung,
- c) die Waren mit dem Zubehör, einschließlich Verpackung, Montage- und sonstiger Gebrauchsanweisungen, geliefert werden, das der Käufer vernünftigerweise erwarten kann,
- d) die Waren in Qualität oder Ausführung dem Muster oder der Probe entsprechen, die der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn der Verkäufer den Käufer vor Vertragsabschluß ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß einige Eigenschaften der Ware abweichen, und der Käufer dem bei Vertragsabschluß ausdrücklich zugestimmt hat. Der Verkäufer ist auch nicht durch die unter Buchstabe b) genannte öffentliche Äußerung gebunden, wenn er nachweist, dass er sie nicht kannte oder dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zumindest in vergleichbarer Weise geändert wurde oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
2.1.3 Der Verkäufer haftet dem Käufer auch für Mängel, die auf eine unsachgemäße Montage oder Installation zurückzuführen sind, die vom Verkäufer oder unter dessen Verantwortung vertragsgemäß durchgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn die Montage oder Installation vom Käufer durchgeführt wurde und der Mangel auf einem Mangel in der vom Verkäufer erteilten Anleitung beruht.
2.2 Ein Mangel der Ware ist nicht die durch den gewöhnlichen Gebrauch verursachte Abnutzung, bei gebrauchten Waren die dem Umfang der bisherigen Nutzung entsprechende Abnutzung (§ 2167 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Dem Käufer stehen keine Rechte aus Mängeln zu, wenn er den Mangel selbst verursacht hat (§2167(1) des Bürgerlichen Gesetzbuches).
2.3 Der Käufer ist berechtigt, vom Verkäufer die Rechte aus einem Mangel, der an der Ware innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt und bei gebrauchten Waren innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Ware durch den Käufer auftritt, geltend zu machen (§2165 Absatz 1 und § 2168 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); hat der Käufer dem Verkäufer zu Recht einen Mangel vorgeworfen, so läuft diese Frist nicht für die Zeit, in der der Käufer die Sache nicht benutzen kann. Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Erhalt ein Mangel der Ware, so gilt die Ware als bei Erhalt mangelhaft, es sei denn, die Art der Ware oder des Mangels schließt dies aus; diese Frist läuft nicht für die Zeit, in der der Käufer die Ware nicht nutzen kann, wenn er den Mangel zu Recht gerügt hat.
2.4 Qualitätsgarantie (§ 2113 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Verkäufer kann durch seine Erklärung eine über den Umfang der gesetzlichen Mängelhaftung des Verkäufers hinausgehende Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernehmen, wobei die Bedingungen und der Umfang dieser Garantie in dieser Erklärung festgelegt werden und dem Käufer eine Bescheinigung über die Beschaffenheitsgarantie (Garantieurkunde) unter den Bedingungen und mit den Angaben nach § 2174a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgestellt wird. Die Beschaffenheitsgarantie ergibt sich auch aus der Erklärung in der spätestens zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses vorliegenden Werbung, und im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt dieser Erklärungen ist der Inhalt der Erklärung in der Werbung maßgebend, wenn er für den Käufer günstiger ist, es sei denn, dass sie vor Vertragsabschluss in gleicher oder vergleichbarer Weise wie die Werbung nachträglich geändert worden ist.
2.5 Wird eine Beschaffenheitsgarantie übernommen, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Übergabe der Ware an den Käufer, bei vertragsgemäßer Versendung der Ware mit dem Eintreffen der Ware am Bestimmungsort. Soll die gekaufte Ware von einem anderen als dem Verkäufer in Betrieb genommen werden, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, sofern der Käufer die Inbetriebnahme innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Ware veranlasst und die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erbracht hat (§ 2115 BGB).
2.6 Wenn der Käufer den Mangel zu Recht gerügt hat, läuft die Frist für die Mängelrüge bzw. die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer verpflichtet war, die Ware nach der Erledigung der Reklamation zu übernehmen (oder die Ware bereits übernommen hat), wenn die Gewährleistung erbracht wurde (§ 1922 Abs. 2, § 2165 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Im Falle der Erledigung der Reklamation durch den Ersatz der Ware oder eines Teils der Ware beginnt mit der Lieferung der neuen Ware oder des Teils der Ware keine neue Frist für die Geltendmachung der Mängelhaftung oder der Garantie zu laufen.
2.7 Falls der Verkäufer dem Käufer beim Kauf der Ware zusätzliche Waren als Geschenk anbietet, ist es die Entscheidung des Käufers, ob er das angebotene Geschenk annimmt. Das Geschenk ist jedoch nicht Gegenstand des Kaufs, daher haftet der Verkäufer nicht für etwaige Mängel. Wenn das Geschenk Mängel aufweist, vor denen der Verkäufer den Käufer nicht gewarnt hat, ist der Käufer berechtigt, das Geschenk zurückzugeben.
- AUSÜBUNG DER RECHTE AUS DER MÄNGELHAFTUNG (REKLAMATION)
3.1 Der Mangel der Ware kann in jeder Betriebsstätte des Verkäufers, d.h. am Sitz des Verkäufers (§ 19 Abs. 1 des Verbraucherschutzgesetzes), schriftlich reklamiert werden (Reklamation). Der Käufer kann den Mangel der Ware auch per E-Mail unter info@herbsforhorse.com oder telefonisch unter der Kundendienstnummer +420 774 840 465 reklamieren. Sofern in dieser Reklamationsordnung nicht anders angegeben, wird unter einer Reklamation (Anspruch) die Beanstandung eines Warenmangels im Rahmen der Haftung des Verkäufers für Warenmängel sowie im Rahmen der Garantie verstanden.
3.2 Der Verkäufer hat die Ware auf seine Kosten zur Beseitigung des Mangels zu übernehmen. Erfordert dies die Demontage der Sache, deren Montage nach Art und Zweck der Sache vor dem Auftreten des Mangels erfolgte, so hat der Verkäufer die mangelhafte Sache zu demontieren und die reparierte oder neue Sache zu montieren oder die damit verbundenen Kosten zu tragen (§ 2170 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
3.3 Der Verkäufer oder der Garantieservice ist verpflichtet, dem Kunden eine schriftliche Bestätigung auszustellen, aus der hervorgeht, wann der Kunde die Reklamation eingereicht hat, welchen Inhalt die Reklamation hat und welche Art der Bearbeitung der Reklamation der Kunde verlangt (§ 19 (2) des Verbraucherschutzgesetzes); die Bestätigung muss auch die Kontaktdaten des Kunden enthalten, um Informationen über die Bearbeitung der Reklamation zu geben. Diese Bestätigung ist gleichzeitig eine Kopie des Beschwerdeberichts. Hat der Kunde eine Reklamation im Wege der Fernkommunikation geltend gemacht, ist der Verkäufer (Garantieservice) verpflichtet, dem Kunden die Reklamationsbestätigung unverzüglich per E-Mail zuzustellen, sofern diese dem Kunden bekannt ist.
3.4 Die Behebung der Beanstandung, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Beanstandung erfolgen und dem Verbraucher mitgeteilt werden, es sei denn, der Verkäufer und der Verbraucher vereinbaren eine längere Frist (§ 19 (3) des Verbraucherschutzgesetzes). Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Verkäufer teilt dem Kunden die Erledigung der Reklamation unter einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, wenn der Kunde dem Verkäufer diese Kontaktdaten mitgeteilt hat. Kann der Kunde nicht auf diese Weise über die Erledigung der Reklamation informiert werden, so wird die Benachrichtigung dem Kunden schriftlich an die vom Kunden in der Reklamationsmeldung angegebene Adresse übermittelt.
3.5 Der Verkäufer oder der Garantieservice ist verpflichtet, dem Kunden eine schriftliche Bestätigung über das Datum und die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich der Bestätigung der Reparatur und der Dauer der Reparatur, oder eine schriftliche Bestätigung mit den Gründen für die Ablehnung der Reklamation auszustellen (§ 19 Absatz 5 des Verbraucherschutzgesetzes). Dieser schriftlichen Bestätigung ist auch eine Kopie des Reklamationsberichts mit einem ausgefüllten Reklamationsabwicklungsfeld oder ein Schreiben mit einer schriftlichen Mitteilung über die Reklamationsabwicklung beizufügen. Als zusätzliche Mitteilung zur schriftlichen Bestätigung kann der Verkäufer eine Nachricht mit Informationen über die Erledigung der Reklamation an die Telefonnummer des Kunden oder an die E-Mail-Adresse des Kunden
3.6 Ist der Kunde verpflichtet, die reklamierte Ware vom Verkäufer zurückzunehmen, ist er unabhängig von der Art der Abwicklung der Reklamation verpflichtet, (i) die Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Abwicklung der Reklamation vom Verkäufer zurückzunehmen . Die Ware wird auf Kosten des Verkäufers durch ein Transportunternehmen versandt. oder (ii) dem Verkäufer die Zustimmung zu erteilen, die Ware auf Kosten des Verkäufers zu entsorgen. Eine solche Zustimmung entbindet den Kunden von der Verpflichtung, die Waren abzunehmen.
3.7 Für den Fall, dass der Kunde die Ware nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 3.6 in Besitz nimmt oder ihrer Veräußerung nicht zustimmt, befindet sich der Verkäufer in der Position eines Verwahrers (§ 2120 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Verkäufer finden die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. über den Verwahrungsvertrag (§ 2402 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches) in der geltenden Fassung entsprechende Anwendung. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Kunden für die Verwahrung der Ware eine Gebühr in Höhe von 50,- CZK für jeden, wenn auch nur angefangenen, Verwahrungstag in Rechnung zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Verkäufer auch:
i) die Waren im Namen des Kunden gemäß § 2126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verkaufen und den Verkaufserlös an den Kunden auszahlen; oder
(ii) den Vertrag über die Lieferung der Waren an den Kunden kündigen und dem Kunden den Kaufpreis der Waren erstatten.
Der Verkäufer zahlt den Verkaufserlös bzw. den zurückerstatteten Kaufpreis abzüglich der Lagergebühr und gegebenenfalls der im Zusammenhang mit dem Verkauf der Ware angemessenerweise entstandenen Kosten durch Überweisung auf das Bankkonto des Kunden, sofern dieses dem Verkäufer bekannt ist, oder, falls das Bankkonto des Kunden dem Verkäufer nicht bekannt ist, das interne Konto des Kunden als Kundenforderung mit dem Namen des Kunden und fordert den Kunden auf, diese anzunehmen (oder das Bankkonto für die Ausgabe anzugeben); diese Forderung ist unverzinslich. Das Recht des Verkäufers auf Schadenersatz und die Höhe des Schadenersatzes bleiben davon unberührt.
- ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR REKLAMATIONEN
Bei der Ausübung der Rechte aus der Mängelhaftung (Reklamation) gegenüber dem Verkäufer ist der Kunde verpflichtet:
- a) einen Kaufbeleg vorzulegen oder auf eine andere Weise nachzuweisen, die keinen Zweifel daran aufkommen lässt, dass und wann die Ware im E-Shop des Verkäufers gekauft wurde, und die reklamierte Ware unverzüglich an den Verkäufer zu übergeben, es sei denn, der Kunde und der Verkäufer haben etwas anderes vereinbart. Abholung der reklamierten Ware beim Käufer durch den Verkäufer usw.)
- b) im Falle der Ausübung des Rechts auf Umtausch der Ware oder des Rücktritts vom Vertrag die Ware einschließlich des gesamten Zubehörs, das Gegenstand des Kaufs war, an den Verkäufer zu übergeben. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Käufer verpflichtet, alles zurückzugeben, was er im Rahmen des Vertrags erhalten hat, d.h. im Falle, dass ein Geschenk oder eine andere Leistung vom Verkäufer zusammen mit der gekauften Ware zu einem ermäßigten Preis oder zu einem symbolischen Preis erbracht wurde und der Kunde vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, ist der Kunde verpflichtet, die zu einem ermäßigten Preis oder zu einem symbolischen Preis erbrachten Geschenke oder Leistungen zusammen mit der zurückgegebenen Ware zurückzugeben (§ 1727 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
- c) die notwendige Unterstützung bei der Ausfüllung des Reklamationsberichts durch einen bevollmächtigten Mitarbeiter des Verkäufers zu gewähren.
5. MÄNGELREKLAMATIONEN
5.1 Ist die Ware mangelhaft, hat der Käufer das Recht auf Beseitigung des Mangels (§ 2169 Abs. 1 BGB).
5.2 Der Käufer kann nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Lieferung einer neuen mangelfreien Ware) verlangen, es sei denn, dass die gewählte Art der Beseitigung des Mangels unmöglich oder im Vergleich zu der anderen Art unverhältnismäßig kostspielig ist; dies ist insbesondere unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels, des Wertes, den die Ware ohne den Mangel hätte, und der Frage zu beurteilen, ob der Mangel durch die andere Art der Beseitigung ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Käufer beseitigt werden kann (§ 2169 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Verkäufer kann die Beseitigung des Mangels verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Mangels und den Wert, den die Ware ohne den Mangel hätte (§ 2169 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
5.3 Der Käufer kann einen angemessenen Preisnachlass verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§ 2171 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), wenn
- a) der Verkäufer die Beseitigung des Mangels verweigert hat, oder
- b) sich aus der Erklärung des Verkäufers oder den Umständen ergibt, dass der Mangel nicht in angemessener Zeit oder nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Käufer behoben werden kann, oder
- c) der Mangel eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt.
5.4 Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel der Ware unerheblich ist. Es wird vermutet, dass der Mangel nicht unerheblich ist (§ 2171 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
5.5 Als angemessener Preisnachlass gilt die Differenz zwischen dem Wert der mängelfreien Ware und der mangelhaften Ware, die der Käufer erhalten hat (§ 2171 Abs. 2 BGB).
5.6 Der Käufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder einen angemessenen Preisnachlass zu erhalten, auch wenn der Mangel wiederholt auftritt (§ 2171 Abs. 1 Buchstabe b) BGB). Ein Mangel ist nur dann wiederkehrend, wenn derselbe Mangel, der bereits mindestens zweimal behoben wurde, erneut auftritt. Dies ist nicht der Fall, wenn die Ware einen anderen Mangel aufweist als den, der nach der vorherigen Reparatur beanstandet wurde.
5.7 Erledigt der Verkäufer die Reklamation nicht innerhalb von 30 Tagen, hat der Käufer das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass oder das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten (§ 19 Abs. 4 des Verbraucherschutzgesetzes, § 2171 Abs. 1 lit. a) des Bürgerlichen Gesetzbuches).
5.8 Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so hat der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis unverzüglich zu erstatten, nachdem der Käufer die Sache erhalten hat oder nachdem der Käufer ihm nachgewiesen hat, dass er die Sache versandt hat (§ 2171 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
5.9 Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer eine Entschädigung für die angemessenen Kosten der Reklamation zu verlangen. Der Käufer muss den Ersatz dieser Kosten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist, innerhalb derer der Mangel gerügt werden muss, geltend machen.
- KUNDENDIENST (AFTER-SALES-SERVICE)
Der Verkäufer ist berechtigt, über vereinbarte Partner Reparaturen für den Kunden innerhalb der Fristen, in der Art und Weise und zu den Preisen durchzuführen, die der Partner des Verkäufers dem Kunden vorgibt. Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich nach Erhalt dieser Information durch den Partner informieren.
- AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG
Ist der Kunde mit der Art und Weise, wie der Verkäufer seine Beschwerde behandelt hat, nicht zufrieden oder glaubt er dass der Verkäufer seine Rechte verletzt hat und die Streitigkeit nicht durch eine direkte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Verkäufer beigelegt werden konnte, hat der Kunde das Recht, einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung der Verbraucherstreitigkeit zu stellen. Für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus einem Kaufvertrag ist das Tschechische Gewerbeaufsichtsamt mit Sitz in Štěpánská 44, 110 00 Prag 1, ID-Nr.: 000 20 869, Internetadresse: http://www.coi.cz, zuständig. Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aus einem Kaufvertrag kann die Online-Streitbeilegungsplattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr genutzt werden. Das Europäische Verbraucherzentrum Tschechische Republik mit Sitz in Štěpánská 44, 110 00 Prag 1, Internetadresse: http://www.evropskyspotrebitel.cz ist Anlaufstelle im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über die Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten). Der Verkäufer ist aufgrund einer Gewerbeerlaubnis berechtigt, Waren zu verkaufen. Die Gewerbeaufsicht wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit von der zuständigen Gewerbebehörde durchgeführt.
Die Überwachung des Schutzes personenbezogener Daten erfolgt durch das Amt für den Schutz personenbezogener Daten. Die tschechische Gewerbeaufsichtsbehörde überwacht u.a. die Einhaltung des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in seiner geänderten Fassung.
- WIRKSAMKEIT DES REKLAMATIONSVERFAHRENS UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dieses Beschwerdeverfahren zu ändern, was frühestens am Tag der Veröffentlichung der aktualisierten Fassung des Beschwerdeverfahrens in Kraft tritt.
8.2 Das vorliegende Beschwerdeverfahren ist ab dem 01.01.2025 gültig und wirksam und ersetzt das vorherige Beschwerdeverfahren vollständig. Für die Reklamation von Waren ist der Wortlaut des Reklamationsverfahrens maßgebend, der am Tag des Abschlusses des Kaufvertrags in Kraft war und ist.
8.3 Der Käufer bestätigt mit der Bestätigung jeder Warenbestellung aus dem Online-Shop des Verkäufers, dass er dieses Reklamationsverfahren der Unternehmerin Herbs for Horse s.r.o. gelesen hat und damit einverstanden ist.